ALLE INFORMATIONEN ZUR LEITUNGSKONTROLLE FINDEN SIE HIER

Basiswissen

Worum geht es?

Basiswissen

Erdgas ist nach wie vor einer der sichersten und umweltfreundlichsten Energieträger unserer Zeit.

Jedoch ist vielen Gebäudeeigentümern nicht bekannt, dass Erdgasleitungen regelmäßig kontrolliert werden müssen. Sie glauben, dass diese Kontrolle bereits bei der Heizungswartung, durch den Schornsteinfeger oder den Gasversorger erfolgt. Dies ist ein fataler Irrglaube. So bleiben viele Gasleitungen ohne jede Kontrolle.

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Kontrolle

Wie wird das gemacht?

Kontrolle

In Betrieb befindliche Leitungsanlagen in Gebäuden mit Betriebsdrücken bis 100 mbar sind nach dem Grad der Gebrauchsfähigkeit zu behandeln.

Zu diesem Zweck sind regelmäßig Sichtkontrollen und Dichtheitsprüfungen (Leckmengenmessungen) durchzuführen.

Bei Gasgeruch gilt die Interpretation der Gebrauchsfähigkeitskriterien nicht.

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Intervalle

Wie oft?

Intervalle

Die Technische Regel für Gasinstallation (DVGW-TRGI 2008), die u.a. gem. §49 Energiewirtschaftsgesetz anzuwenden ist, regelt folgendes:

Kontroll- und Überwachungszeiträume
1. Leitungsanlagen jährlich einmal gezielt einer Sichtkontrolle unterziehen oder unterziehen lassen.
2. Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit alle 12 Jahre durch ein Vertragsinstallationsunternehmen prüfen lassen.

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Pflicht

Warum?

Pflicht

Nichts hält ewig, auch keine Gasrohrleitung.

Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber, der Verordnungsgeber und die technisch Verantwortliche Fachwelt verbindliche Regelungen geschaffen, um die immer älter werdenden Gasleitungen regelmäßig überprüfen zu lassen. Die Gasleitungsprüfung ist – was viele Eigentümer immer noch nicht wissen – seit dem Jahr 2008 in verbindlich einzuhaltenden Zeiträumen zu überwachen und zu prüfen.

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Kosten

Wie viel?

Kosten

Die Kosten für eine Gasleitungseinzelkontrolle, z.B. bei einer Leitung zwischen Gaszähler und Heizgerät, liegen regelmäßig bei unter 90,- € inkl. Mehrwertsteuer (derzeit 19%).

Damit ergeben sich rein rechnerisch Kosten von weniger als 7,50 € pro Jahr.

Bei größeren Entfernungen sind noch die An- und Abfahrtskosten hinzuzurechnen.

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Service

Was bekomme ich?

Service

Machen Sie sich die Kenntnisse und Erfahrungen eines Unternehmens zunutze, das seit über 80 Jahren über Erfahrung in der Verlegung, Instandsetzung und Instandhaltung von Gasleitungsanlagen verfügt.

Wir bieten Ihnen neben den erforderlichen Kontrollen und Dokumentationen auch kostenlos einen Archivierung- und Erinnerungsservice an sowie weitere unterstützende Hilfsmittel und Informationen.

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Haben Sie noch Fragen?

Kontakt zu uns

» Anschrift und Anfahrt

E-Mail: info(at)gasleitungskontrolle.de
Web: www.gasleitungskontrolle.de

Tel.: (02361) 483010

Freecall: 0800 / 4275325 oder einfach
0800 / G A S L E C K ins Telefon eingeben
(Nur vom Festnetz aus erreichbar!)

Telefax: (02361) 29194

Was, wenn eine Instandsetzung nötig wird?

Sichtbare Leitungen

Sichtbare Leitungen

Sollte an sichtbar und gut erreichbar verlegten Gasleitungen eine Undichtigkeit festgestellt werden, so kann die Leckagebeseitigung durch den „traditionellen“ Austausch der Rohrleitung erfolgen. Sollte eine konkrete Schadenstelle lokalisiert werden, kann diese Stelle durch handwerkliche Reparatur instandgesetzt werden. Die Arbeiten sind gemäß allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen und zu prüfen.

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Verdeckte Leitungen

Verdeckte Leitungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Gasleitung über das Verfahren einer Innensanierung abgedichtet werden. Es findet dann eine Abdichtung undichter Gewindeverbindungen von innen statt. Dieses Verfahren erspart alle Nachteile und allen Ärger, der mit einem Leitungsaustausch verbunden wäre, insbesondere bei nicht sichtbar verlegten Leitungen.

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Vorteile Innensanierung

Vorteile Innensanierung

Durch eine Abdichtung undicht gewordener Gewindeverbindungen von innen bleiben Ihnen alle Unannehmlichkeiten erspart, die bei einem Leitungsaustausch der nicht sichtbar verlegten Gasleitungen auf Sie zukommen würden (hohe Austauschkosten, Unbewohnbarkeit, Lärm, Staub, Schutt, viele verschiedene Handwerker für Wiederherstellung).

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Kosten Innensanierung

Kosten Innensanierung

Die Kosten für eine Gasleitungsinnensanierung hängen ganz wesentlich von der Größe, dem Zustand und der Länge der Leitungen ab.

Zur Übersicht eines groben Kostenrahmens haben wir anhand eines Praxisbeispiels einmal die zu erwartenden Kosten zusammengestellt.

Sie werden sehen, die Kosten liegen niedriger, als Sie erwartet hätten.

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10 Jahres Garantie

10 Jahres Garantie

Mit Sicherheit ein gutes Gefühl. Und das für mindestens 10 Jahre – garantiert.

Wir sind von der ausgezeichneten Qualität unseres Verfahrens überzeugt. Aus diesem Grunde gewähren wir Ihnen auf die von uns durchgeführte Gasrohrinnenabdichtung eine Garantie in Bezug auf unsere Abdichtung für die Dauer von 10 Jahren ab dem Tag der Abdichtung.

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Kosten vergleichen

Kosten vergleichen

Die Sanierung eines nicht sichtbaren Gasleitungsschnittes durch Austausch erzeugte regelmäßig erheblich höhere Kosten, als sich diese bei einer Innenrohrabdichtung ergeben.

Dies steht regelmäßig im Zusammenhang mit der Entstehung von erforderlichen Leistungen anderer Handwerker. Nachfolgend liefern wir Ihnen hierfür interessante Beispiele:

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Verhalten bei Gasgeruch in Gebäuden

So verhalten Sie sich richtig.

  • Türen und Fenster weit öffnen, für Durchzug sorgen, Räume mit Gasgeruch meiden!
  • Offenes Feuer vermeiden, ggf. löschen, nicht rauchen, kein Feuerzeug benutzen!
  • Keine elektrischen Schalter, keine Stecker, keine Klingeln, keine Telefone und andere Sprechanlagen im Haus benutzen!
  • Gaszähler-Absperreinrichtung und möglichst auch Hauptabsperreinrichtung (HAE, „Feuerhahn“) schließen!
  • Andere Hausbewohner warnen, aber nicht klingeln und Gebäude verlassen!
  • Den Bereitschaftsdienst des Netzbetreibers von einem Telefonanschluss außerhalb des Hauses benachrichtigen!
  • Bei hörbarem Ausströmen unverzüglich das Gebäude verlassen, Betreten durch Dritte verhindern, Feuerwehr und Polizei von außerhalb des Gebäudes alarmieren!
  • Bei Gasgeruch aus nicht zugänglichen Räumen Feuerwehr bzw. Polizei alarmieren!